Communiqué gegen die Militarisierung der Flughäfen

Die Delegierten des Zehnten Kongress der Nationalen Konferenz für Arbeit (CNT), die in Cordoba vom 4. – 8. Dezember stattfindet, zeigen ihre Besorgnis über das Dekret zur Ausrufung des des Zustand des Notstandes, das von von der Regierung verkündet wurde. Dies bedeutet, das Entfernen bestimmter Bürgerrechte zu gunsten des Militärs zivilen Mitarbeiter in ihren Dienst zu stellen mit Drohungen von Bajonetten und Gefangenschaft. Diese autoritären Maßnahmen, die ergriffen werden, um einem Arbeitskampf zu begegnen, bei dieser Gelegenheit unabhängig von Korporatismus,durch Franko-Gesetze, die die Armee als Werkzeug gegen Arbeitskämpfe verwenden, zeigen deutlich die verborgene Seite dieser bürgerlichen und faschistischen Verfassung.

Den Weg ein Arbeits-Problem durch Rückgriff auf das Militäranzugehen enthüllt das wahre Gesicht einer Regierung, die, wie alle anderen, sich nicht scheut, ihre demokratische Maske abzunehnmen, wenn sie unfähig ist eine Situation zu kontrollieren. Sie zeigt damit ihre Unfähigkeit und Ungeschicklichkeit, aber auch glasklar auf welcher Seite der Staat und seine Gesetze stehen: Auf der Seite der Arbeitgeber.

Zu dem zeigen wir unsere rebellische Abscheu gegen die Militarisierung des öffentlichen Dienstes, das heisst zu akzeptieren, dass Arbeitskämpfe von der Armee unterdrückt werden und dies kann nur als DIKTATUR bezeichnet werden.

Aus dem Englischen vom Original.

FAU-Gewerkschaften positionieren sich zur Gesetzesinitiative in Sachen Tarifeinheit

Als Reaktion auf die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassene Tarifpluralität haben der Arbeitgeberverband BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine gemeinsame Initiative zur gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit gestartet. Der Vorstoß wurde von verschiedenen Parteien und RegierungsvertreterInnen ausdrücklich begrüßt, so dass in absehbarer Zeit mit einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Wir als BasisgewerkschafterInnen aus der FAU lehnen diese Initiative und entsprechende Gesetzesvorhaben entschieden ab.

Die Kampagne heisst “Finger weg vom Streikrecht! Gewerkschaftsfreiheit statt Arbeitsfront.

Finger weg vom Streikrecht!

BAG kippt die Tarifeinheit

Ich zitiere eine Mitteilung der FAU Frankfurt a.M. vom 28.06.10

BAG kippt die Tarifeinheit

Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.

Am 23. Juni stimmte der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dieser vom vierten Senat geänderten Rechtsauffassung zum Thema der Tarifeinheit zu und erlaubt ein bisschen mehr Gewerkschaftsfreiheit.

In einer Presseerklärung erklärte das BAG, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen können und damit der Grundsatz der Tarifeinheit (“ein Betrieb – ein Tarifvertrag”) in Fällen einer Tarifpluralität (1) aufgehoben sei. Wenn in einem Betrieb Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen werden, haben diese für die jeweiligen Mitglieder auch Gültigkeit und müssen angewendet werden.

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags gelten für Beschäftigte durch deren Gewerkschaftsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) unmittelbar und zwingend.

Im Fall von Tarifpluralität sollen künftig bei den sogenannten Individualnormen, die den Inhalt, Abschluss und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln, wie auch bei den Inhaltsnormen, in denen z.B. Lohn, Arbeitszeit, Pausen und Urlaub festgelegt sind, die Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften für die jeweiligen Mitglieder nebeneinander gelten.

Da das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, ist unklar, wie die Regelung bei den betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Normen zukünftig sein wird. Dieser Bereich, in dem beispielsweise die Lage der Arbeitszeit, Arbeitsschutzregelungen, Voraussetzungen für Kurzarbeit und die entsprechenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geregelt sind, wurde in der Presseerklärung des BAG nicht explizit erwähnt.

Wenn der zehnte Senat auch hier dem Antrag des vierten Senats gefolgt ist, werden diese Kollektivnormen aber nicht im Rahmen des Tarifrechts (also z.B. dieses Urteils) geregelt werden, sondern zukünftig im Rahmen des Arbeitskampf- bzw. Betriebsverfassungsrechts.

Der Hintergrund

Bisher vertrat das BAG die Auffassung, dass bei mehreren existierenden Tarifverträgen nur einer, der “speziellere”, gelten könne. Damit war es z.B. den “christlichen” Pseudogewerkschaften möglich, auf Wunsch der Arbeitgeber Haustarifverträge abzuschließen und damit für ganze Belegschaften einen geltenden und besseren Flächentarifvertrag einer anderen Gewerkschaft auszuhebeln und ihnen den “Christentarif” aufzuzwingen.
Ohne die Tarifeinheit und das dazugehörige “Spezialitätsprinzip” ist dies, auch nach Einschätzung der Justiziare der IG Metall, nicht mehr möglich. Je nach Gewerkschaftsmitgliedschaft würde der entsprechende Tarifvertrag gelten.

Der Grundsatz der “Tarifeinheit” stammt nicht aus einem Gesetz, sondern war eine der Erfindungen des BAG vor einigen Jahrzehnten. Durch diese Regelung waren auch die Handlungsmöglichkeiten von Basis- oder Spartengewerkschaften drastisch eingeschränkt. Sobald eine große Gewerkschaft in einem Betrieb einen Tarifvertrag abgeschlossen hatte, wurde anderen Gewerkschaften teilweise das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen verweigert, da bereits ein Tarifvertrag existiere und die Tarifeinheit sowieso nur einen Tarifvertrag erlauben würde. (siehe Transnet vs. GDL)

Diese massive Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit (Art. 9 III 1 GG) scheint für das BAG ein wesentlicher Grund zur Änderung der Rechtsauffassung gewesen zu sein.

Obwohl sich die Entscheidung schon länger abgezeichnet hat, war die Aufregung im Lager der Arbeitgeber, aber auch bei SPD, DGB, Transnet und GDBA groß. Die Forderung, die Tarifeinheit per Gesetz wieder einzuführen, machte umgehend die Runde.

Schon am 4. Juni hatten DGB-Chef Sommer und Arbeitgeberpräsident Hundt einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur “Tarifeinheit” – d.h. zur Unterdrückung von Arbeitskämpfen in den Betrieben – präsentiert. Sommer forderte u.a., dass bei der Existenz eines Tarifvertrages der Mehrheitsgewerkschaft in einem Betrieb auch für alle anderen Gewerkschaften die Friedenspflicht bestehen müsse. Damit wären Arbeitskämpfe während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrags der Mehrheitsgewerkschaft ausgeschlossen.

Der Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Hundt verlangte, den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben nach dem BAG-Urteil gesetzlich zu regeln. Sonst drohe “die Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte”.

Zuletzt entblödeten sich der Linkspartei-Vorsitzende Ernst und deren Bundesgeschäftsführer Dreibus nicht, die Initiative des DGB zu begrüßen. Es ist unwahrscheinlich, dass sie nicht wussten, dass es sich um eine gemeinsame Initiative mit den Arbeitgeberverbänden handelt, deren Ziel es nicht nur ist, den Beschäftigten eine (DGB-)Gewerkschaft aufzuzwingen, sondern auch möglichen Widerstand gegen die Folgen der Wirtschaftskrise im Keim zu ersticken.
Besonders übel ist dabei, dass sie (und die SPD) bewusst die Falschmeldung verbreiten, das Urteil würde “gelben” Gewerkschaften Tür und Tor öffnen.

Aus unserer Sicht

Aus Sicht der FAU Frankfurt a.M. ist die Änderung der Rechtsauffassung des BAG zu begrüßen. Schließlich unterliegen auch wir als kleine Gewerkschaft den teilweise massiven Beschränkungen des deutschen Arbeitsrechts und dessen drastischen Strafandrohungen im Falle von Arbeitskämpfen. Ohne an dieser Stelle auf das durchaus problematische Tarifvertragswesen genauer eingehen zu wollen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Gewerkschaften Kollektivvereinbarungen abschließen können – wenn sie dies wollen – und dass diese dann auch von den Mitgliedern in Anspruch genommen werden können.

Ein wichtiger Punkt bei diesem Urteil ist daher die zentrale Bezugnahme auf die Koalitionsfreiheit, der eine höhere Bedeutung beigemessen wird als möglichen “praktischen oder technischen Problemen” der Unternehmen.

Allerdings sind weiterhin eine Vielzahl von Einschränkungen der Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland vorhanden und daran ändert dieses Urteil nur wenig. Die – ebenfalls in den 50er Jahren vom BAG erfundene – “Tariffähigkeit” existiert weiterhin und schränkt die gewerkschaftlichen Rechte und die Handlungsfähigkeit von kampfbereiten Basisgewerkschaften dramatisch ein, während “gelbe” Gewerkschaften wegen ihrer Gefälligkeitstarifverträge diese Rechte zugebilligt bekommen.

Die Mindeststandards der Gewerkschaftsfreiheit, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Einrichtung der Vereinten Nationen, definiert wurden und die von der deutschen Regierung unterzeichnet sind, werden weiterhin nicht in deutsches Recht umgesetzt und den Beschäftigten vorenthalten.

So bleibt Deutschland in Bezug auf die Gewerkschaftsfreiheit weiterhin ein Entwicklungsland, in dem wir unsere elementaren Rechte als Arbeiterinnen und Arbeiter erst noch selbst erkämpfen müssen.

(1) Tarifpluralität liegt vor, wenn der Betrieb des Arbeitgebers vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge für Arbeitsverhältnisses derselben Art erfasst wird, an die der Arbeitgeber gebunden ist, während für den jeweiligen Arbeitnehmer je nach Tarifgebundenheit nur einer der beiden Tarifverträge Anwendung findet.

FAU Frankfurt/M
Gewerkschaft für alle Berufe
Mühlgasse 13
60486 Frankfurt/Main
www.fau.org/frankfurt

Heiner Müller zu Gewerkschaften

Heute wahrer als damals (4. Nov. 1989):

Kolleginnen und Kollegen, was hat der FDGB in 40 Jahren für uns getan? Hat er die Frage der Arbeitszeitverkürzung als ständige Forderung an die Betriebsleitungen gerichtet? Warum hat er nicht die 40-Stunden-Woche mit uns erkämpft? Hat er dafür gesorgt, daß unsere Löhne der schleichenden Inflation angepaßt werden? Warum sind nicht ständige Tarifverhandlungen über Lohnerhöhungen geführt worden? Wo stehen die Funktionäre des FDGB, wenn in unserem Betrieb neue Normen eingeführt werden? Auf unserer Seite? Verhindern sie die Normen, bevor nicht klar ist, daß wir auch entsprechend bezahlt werden? Wie kann der FDGB als unser angeblicher lnteressenvertreter es zulassen, daß wir im Durchschnitt 10 Tage weniger Urlaub haben als unsere Kollegen im Westen? Hat der FDGB sich für die Herabsetzung des Rentenalters stark gemacht? Hatten wir schon erlebt, daß die Betriebsgewerkschaftsleitung den staatlichen Plan in unserem Interesse nicht akzeptiert? Haben wir überhaupt schon mal erlebt, daß die Gewerkschaft etwas gegen den Staat und die Partei für uns durchsetzt? 40 Jahre ohne eigene Interessenvertretung sind genug. Wir dürfen uns nicht mehr organisieren lassen, auch nicht von neuen Männern und Frauen. Wir müssen uns selbst organisieren. Die nächsten Jahre werden für uns kein Zuckerschlecken. Die Daumenschrauben sollen angezogen werden. Die Preise werden steigen und die Löhne kaum. Wenn Subventionen wegfallen, trifft das vor allem uns. Der Staat fordert Leistung. Bald wird er mit Entlassung drohen. Wir sollen die Karre aus dem Dreck ziehen. Wenn der Lebensstandard für die meisten von uns nicht erheblich sinken soll, brauchen wir eigene Interessenvertretungen. Gründet unabhängige Gewerkschaften.

Darf ich noch einen persönlichen Satz sagen: Wenn in der nächsten Woche die Regierung zurücktreten sollte, darf auf Demonstrationen getanzt werden.

Ersetzt einfach den FDGB durch den DGB….

FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit

Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.

Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerin
überhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.

Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per
Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder
Basisgewerkschaft zu nennen. Die Berliner FAU, als stärkste Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur Verhandlung vorgelegt.

Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen“, kommentiert Lars Röhm, Allgemeiner Sekretär der
FAU Berlin.

Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische
Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt.

Pressemappe: FAU-Berlin Verbotsferfahren 10.6.2010
http://www.fau.org/verbot/pressemappe10Juni2010.pdf

LINKE weiter gegen die FAU

Was die Pressemeldung der Linken bedeutet ist klar: “Wer Grundsatz der Tarifeinheit in Frage stellt, öffnet Lohndumping Tür und Tor.” Kleine basisdemokratische Gewerkschaften wie die FAU würden auch in Zukunft nach dem Willen der Linken und des DGB keine Chancen haben in Betrieben Fuß zu fassen. Auf zur Einheiztsgewerkschaft scheint hier das Motto zu sein? Warum wohl die Arbeitgeber da so kräftig zustimmen?

Nicht befriedet, nicht befreit – Begleitprogramm zur Linken Kinonacht

Wenn die Linkspartei mit der Linken Kinonacht dem Babylon Mitte erneut den
Anschein eines linken Kino gibt, wollen wir das nicht unkommentiert lassen
und auf die tatsächliche Situation in dem halbkommunalen Filmtheater
hinweisen.

Die FAU-Betriebsgruppe des Kino Babylon Mitte lädt deshalb zu Musik,
Filmen, Lesungen, Redebeiträgen und feiner Mai-Bowle. U.a. mit PunkrockMC,
Andreas "Spider" Krenzke und Harun Farocki.

Kommt zahlreich, zeigt eure Solidarität mit den Beschäftigten!

Sa 8. Mai / Rosa-Luxemburg-Platz / ab 19.00 Uhr

Quelle und Weitere Infos: http://prekba.blogsport.de

Babylon-Chef bricht «Kulturzeit»-Interview ab

Für die Sendung „Kulturzeit“ bei 3SAT stellt Tina Mendelsohn im Rahmen der Berlinale täglich ein legendäres Berliner Kino vor. Am 15. Februar war die Reihe am Kino Babylon Mitte. Und dieser Beitrag war in der Tat legendär. Als eine der bekanntesten Kultur-JournalistInnen der deutschsprachigen Medienlandschaft den Babylon-Geschäftsführer Timothy Grossman auf den Arbeitskampf im Babylon Mitte ansprach, brach dieser kurzer Hand das Interview ab und verließ tobend die Szenerie. Die ob derart viel Unprofessionalität sichtbar perplexe Tina Mendelsohn, ließ es sich im Anschluß nicht nehmen, auf den Prozesstermin in Sachen FAU Berlin am Dienstag, den 16. Februar um 10.30 Uhr im Saal 233 am Magdeburger Platz 1 zu verweisen. Neben der interessierten Presse sind alle LeserInnen herzlich eingeladen, die Verhandlung zu besuchen. Der Stream des Kulturzeit-Beitrages findet sich ab dem 16.2. auf der Website der „Kulturzeit“.

Quelle: FAU Berlin

Vielfältige Reaktionen weltweit zu FAU-Verbot

In vielen Städten nutzten Syndikalistinnen und Sympathisantinnen um gegen das einmalige Verbot der FAU zu protestieren. Hier eine Zusammenfassung. Es ist gut, wenn Syndikalisten in Bewegung bleiben.

Ich habe auch noch ein älteres Demo-Video aus Berlin gefunden:

Babylon Mitte beantragt Ordnungsgeld oder Haftstrafen gegen FAU Berlin

Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar beim Landgericht Berlin “ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den “Sekretären” der FAU Berlin. Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als “Gewerkschaft” oder “Basisgewerkschaft” zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Dazu Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin:

“De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung.”

Dass Menschen wegen ihrer Arbeit in einer Arbeitnehmervereinigung akut von Haft bedroht sind, dürfte wohl einmalig in der Geschichte der BRD sein. Es verdeutlicht, welche Dimension der Konflikt im Babylon Mitte angenommen hat und welch bedrohliche Urteile die Berliner Gerichte bereits gegen die FAU Berlin verhängt haben. Über die momentane deutsche Rechtsprechung besteht keine Illusionen. Das faktische Gewerkschaftsverbot trägt eindeutig politischen Charakter und ist eine Farce sondergleichen, wenn der FAU Berlin einfach in vager Weise das Wort “Gewerkschaft” tabuisiert wird und sich jederzeit ein Strick daraus drehen lässt.

Dahinter steckt der offensichtliche Versuch, die FAU Berlin mundtot zu machen und organisatorisch kleinzukriegen. Das wird nicht gelingen. Die FAU hat einen langen Atem und kann auf umfassende Solidarität bauen. Unabhängig davon, wie haltbar dieser Antrag ist, wenn es die Absicht der Geschäftsleitung ist, endlich Ruhe zu bekommen, dann geht dieser Schuss nach hinten los. Mit jedem repressiven Schritt zieht sie sich größeren Unmut zu und lässt die Lage weiter eskalieren.

Dies dürfte sicher auch der für diese Situation mitverantwortlichen Linkspartei und ver.di nicht entgehen. Auch sie werden in Anbetracht des Grossmanschens Harakiri zunehmend unter Druck geraten, sich zur Babylon-Politik und den Urteilen zu positionieren. Die Anerkennung der FAU Berlin und die Wahrung der Belegschaftsinteressen sind der einzige Weg zur Deeskalation.

Weitere Informationen:

Infoseite zum Gewerkschaftsverbot: www.fau.org/verbot
Blog der Beschäftigen im Kino Babylon Mitte: prekba.blogsport.de

Text der Presseerklärung FAU Berlin

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