Archiv für August 2010

Blog-Geburtstag ist, wenn ich das sage.

Deutschland verrecke, F-Hain

U-Bahn-Blitzer.

Lobenswert, aber ich glaube kaum, dass die Informationen so schnell die Schwarzfahrer erreichen bzw., dass man sie so schnell abrufen kann, wie man sie braucht. Da hilft nur ein geschultes Berliner Auge. Trotzdem:

http://www.ublitzer.de/

„7 Thesen zur Definitionsmacht“: Auf Indymedia gefunden und kurz kommentiert.

Auf Indymedia bin ich über „7 Thesen zur Definitionsmacht“ gestolpert, die eine Kritik der Definitionsmacht darstellen sollen. Damit ist in diesem Falle ein bestimmter Handlungsmodus gemeint, der Opfern von Vergewaltigungen abseits von der – als patriarchal geprägt wahrgenommenen – bürgerlicher Justiz helfen soll und ihnen Schutz gegenüber den Tätern bieten soll. Eben darüber, dass dem Opfer die Definitionsmacht über den „Vorfall“ und die Reaktion auf ihn zugesprochen wird und zwar von einer Gruppe von Leuten, die gewillt sind, dem Willen des Opfers in der Sache zur Durchsetzung zu verhelfen. Diese Leute, das sind Linke, die dem Opfer ersparen wollen, sich nach einer Vergewaltigung Krankenhausärzten, dem Stress einer gerichtlichen Befragung und vielem weiterem auszusetzen. Das ist zumindest die Situation, auf die mithilfe der Definitionsmacht reagiert werden soll.

Egal, was man vom Konzept der „Definitionsmacht“ hält, der Text auf Indymedia ist ein Machwerk. Beispielsweise legen Formulierungen nahe, dass die Behauptungen der Verfasser sich durch empirische Beobachtungen belegen ließen. Diese „Beispiele“, die es angeblich gibt, – und von denen man nicht weiß, ob sie tatsächlich für das Konfliktfeld typisch sind – werden allerdings nicht genannt. Dafür werden auch Gründe genannt, aber die sind ziemlich egal. Entweder man nennt die Beispiele und lässt die Leser über ihre Beweiskraft entscheiden oder man lässt sie weg.

These 1:

‚DefMa‘ soll die ultimative Antwort auf die Mannigfaltigkeit von Einzelfällen sein. Die ‚DefMa‘ ist somit die Kapitulation vor der Komplexität, der Widersprüchlichkeit des Phänomens, vor der Individualität des Einzelfalls, vor der Ohnmacht, angesichts der Tatsache, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse offenbar Vergewaltigungen hervorbringen und/oder begünstigen und wir keine gesellschaftlich relevanten Mittel dagegen finden können.[…]

Abgesehen davon, dass die Befürworter des Definitionsmacht-Konzepts nie behauptet haben, eine „ultimative Antwort“ in den Händen zu halten, sondern ein Werkzeug, mit dem man in Ermangelung eines besseren arbeiten sollte, um eine adaquäte und für das Opfer schonende Antwort auf Vergewaltigungen zu haben, enthalten diese zwei Sätze kein Argument, warum das Definitionsmacht-Konzept denn der „Komplexität des Einzelfalls“ etc. nicht gerecht würde undkeine Beweisführung, die zeigt, dass diese Komplexität überhaupt vorliegt. Tatsächlich sprechen die Befürworter ja für jeden Fall dem einzelnen geschädigten Individuum die volle Macht über die Definition der Tat und die Antwort darüber zu. Die Antworten, die man also mit der Definitionsmacht auf Vergewaltigungen finden kann, sind so vielfältig wie die Ansichten und Persönlichkeiten der Opfer. Da liegt übrigens auch der Hund begraben: Einer Diskussion mit dem Ziel zu ergründen, was als Vergewaltigung angesehen werden sollte und was nicht, wird sich in dieser Szene offensiv verweigert. Dabei muss ja eine Einordnung von sexuellen Übergriffen „unterhalb“ der Kategorie „Vergewaltigung“ nicht bedeuten, dass nicht ebenso energisch auf sie reagiert und die Interessen der Opfer vertreten werden. Diskussionsbeiträge wie der hier besprochene (und viele weitere aus der Männerrechtler-Szene) tragen allerdings auch nicht zur Förderung der Bereitschaft, sich so einer Diskussion zu stellen, bei.
Außerdem klingt noch an, dass praktische Antworten auf Vergewaltigungen, die unterhalb von gesellschaftlichen Veränderungen stattfinden, die das Phänomen völlig abschaffen sollen, unmöglich oder zumindest nicht anstrebenswert sind. Argumentativ unterfüttert wird das nicht weiter. (mehr…)