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Liebe Engagierte, Interessierte, liebe Mieterinnen und Mieter!

Die Mietenwillkür und Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin geht so nicht mehr weiter! Deshalb will der BerlinAppell als Sofortmaßnahme erreichen: Die vorhandenen Gesetze zum Verbot der Mietpreisüberhöhung und Mietwucher müssen endlich wieder anwendbar werden! Die Preise für Neuvermietungen müssten sich dadurch wieder an den Mittelwert des Mietspiegels orientieren.

Ein Beispiel aus Frankfurt/Main zeigt, dass dies nichts ungewöhnliches ist.

Insbesondere die Ankündigung einer Anzeigenwelle von Mietpreisüberhöhungen beim Amt für Wohnungsaufsicht oder einer Musterklage wird sehr großen politischen Druck aufbauen!

Mittlerweile übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum in Berlin das Abgebot bei weitem. Viele Eigentümer nutzen das aus und spekulieren mit überhöhten Mieten. Das ist eigentlich laut §5 Wirtschaftsstrafgesetz verboten. Hier wird geregelt, dass Neuvermietungen bei einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt höchstens bis zu 20% über dem Mittelwert des Mietspiegels liegen dürfen – eine Mietpreisbindung.
Dieses sinnvolle Gesetz ist leider seit dem Jahr 2002 ausgesetzt, als ein Gerichtsurteil die damalige Wohnungsmarktsituation als nicht mehr angespannt bewertete.
Seitdem gibt es bei Neuvermietungen keine Limits mehr und der Mietspiegel greift erst, wenn die Wuchermiete bereits „vereinbart“ wurde. Zudem darf Wohnraum beliebig in Ferienappartements und Büros umgewandelt werden. Der Senat ist aufgefordert, diesen für das Gemeinwohl schädlichen Zustand zu beenden, indem er den existierenden angespannten Wohnungsmarkt endlich offiziell feststellt. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, den §5 wieder anzuwenden – Mietpreisüberhöhung wäre endlich wieder verboten.

Die Feststellung der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt hat weitreichende Auswirkungen. Nicht umsonst leugnet der Senat die angespannte Situation, denn eine Mietpreisbindung bremst die Spekulationswelle, weil die Renditeerwartungen sinken. Teile des Senats sehen dies als eine Behinderung der wirtschaftlichen Fortentwicklung. Erhebungen belegen aber,.dass der überwiegende Teil der angeblichen 130.000 leerstehenden Wohnungen entweder garnicht existiert oder nicht dem Markt zur Verfügung steht. Tatsächlich wird offenbar nicht einmal der Fluktuationsleerstand von 3% erreicht. Der BerlinAppell möchte erreichen, dass der Senat endlich diese Tatsachen darlegt.

Unterstützt diesen Appell mit eurem Namen!

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BerlinAppell zur Mie­ten­po­li­tik

Wir rufen den Ber­li­ner Senat auf, an­ge­sichts des ge­rin­gen Woh­nungs­an­ge­bots end­lich wie­der of­fi­zi­ell die Woh­nungs­knapp­heit fest­zu­stel­len. Der um sich grei­fen­de Miet­wu­cher, der die Not aus­nutzt, muss damit auf­ge­hal­ten wer­den.

Die Si­tua­ti­on ist dra­ma­tisch: Die Nach­fra­ge über­steigt das An­ge­bot bei wei­tem. Das führt seit 2002, als der Sta­tus der Woh­nungs­knapp­heit auf­ge­ho­ben wurde und die Ei­gen­tü­mer seit­dem jede Miete ver­lan­gen dür­fen, zu einer zu­neh­men­den Ver­drän­gung der an­ge­stamm­ten Be­völ­ke­rung aus den In­nen­stadt­be­zir­ken. Wir sehen die Vor­aus­set­zun­gen für die Feststellung einer stadt­wei­ten Woh­nungs­knapp­heit für ge­ge­ben an, denn das An­ge­bot in den Rand­be­zir­ken gleicht längst nicht mehr die Not­la­ge in der In­nen­stadt aus. Zudem ist es auch nicht zumutbar, dass Menschen aus ihrem gewachsenen Umfeld an den Stadtrand hinausgedrängt werden.

Die Wie­der­fest­set­zung der Woh­nungs­knapp­heit führt dazu, dass sich die Prei­se bei Neu­ver­mie­tun­gen an den Mit­tel­wert des Miet­spie­gels ori­en­tie­ren müs­sen. Es würde wie­der der §5 des Wirt­schafts­straf­ge­set­zes zur Miet­preis­über­hö­hung gel­ten. Zudem wäre die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum z. B. in Bü­ro­nut­zung oder für Fe­ri­en­ap­par­te­ments ver­bo­ten.

Un­ter­neh­men Sie die­sen drin­gend not­wen­di­gen Schritt als mög­li­che So­fort­maß­nah­me hin zu einer Si­che­rung des so­zia­len Ge­fü­ges Ber­lins!