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Liebe Engagierte, Interessierte, liebe Mieterinnen und Mieter!
Die Mietenwillkür und Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin geht so nicht mehr weiter! Deshalb will der BerlinAppell als Sofortmaßnahme erreichen: Die vorhandenen Gesetze zum Verbot der Mietpreisüberhöhung und Mietwucher müssen endlich wieder anwendbar werden! Die Preise für Neuvermietungen müssten sich dadurch wieder an den Mittelwert des Mietspiegels orientieren.
Ein Beispiel aus Frankfurt/Main zeigt, dass dies nichts ungewöhnliches ist.
Insbesondere die Ankündigung einer Anzeigenwelle von Mietpreisüberhöhungen beim Amt für Wohnungsaufsicht oder einer Musterklage wird sehr großen politischen Druck aufbauen!
Mittlerweile übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum in Berlin das Abgebot bei weitem. Viele Eigentümer nutzen das aus und spekulieren mit überhöhten Mieten. Das ist eigentlich laut §5 Wirtschaftsstrafgesetz verboten. Hier wird geregelt, dass Neuvermietungen bei einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt höchstens bis zu 20% über dem Mittelwert des Mietspiegels liegen dürfen – eine Mietpreisbindung.
Dieses sinnvolle Gesetz ist leider seit dem Jahr 2002 ausgesetzt, als ein Gerichtsurteil die damalige Wohnungsmarktsituation als nicht mehr angespannt bewertete.
Seitdem gibt es bei Neuvermietungen keine Limits mehr und der Mietspiegel greift erst, wenn die Wuchermiete bereits „vereinbart“ wurde. Zudem darf Wohnraum beliebig in Ferienappartements und Büros umgewandelt werden. Der Senat ist aufgefordert, diesen für das Gemeinwohl schädlichen Zustand zu beenden, indem er den existierenden angespannten Wohnungsmarkt endlich offiziell feststellt. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, den §5 wieder anzuwenden – Mietpreisüberhöhung wäre endlich wieder verboten.
Die Feststellung der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt hat weitreichende Auswirkungen. Nicht umsonst leugnet der Senat die angespannte Situation, denn eine Mietpreisbindung bremst die Spekulationswelle, weil die Renditeerwartungen sinken. Teile des Senats sehen dies als eine Behinderung der wirtschaftlichen Fortentwicklung. Erhebungen belegen aber,.dass der überwiegende Teil der angeblichen 130.000 leerstehenden Wohnungen entweder garnicht existiert oder nicht dem Markt zur Verfügung steht. Tatsächlich wird offenbar nicht einmal der Fluktuationsleerstand von 3% erreicht. Der BerlinAppell möchte erreichen, dass der Senat endlich diese Tatsachen darlegt.
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BerlinAppell zur Mietenpolitik
Wir rufen den Berliner Senat auf, angesichts des geringen Wohnungsangebots endlich wieder offiziell die Wohnungsknappheit festzustellen. Der um sich greifende Mietwucher, der die Not ausnutzt, muss damit aufgehalten werden.
Die Situation ist dramatisch: Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Das führt seit 2002, als der Status der Wohnungsknappheit aufgehoben wurde und die Eigentümer seitdem jede Miete verlangen dürfen, zu einer zunehmenden Verdrängung der angestammten Bevölkerung aus den Innenstadtbezirken. Wir sehen die Voraussetzungen für die Feststellung einer stadtweiten Wohnungsknappheit für gegeben an, denn das Angebot in den Randbezirken gleicht längst nicht mehr die Notlage in der Innenstadt aus. Zudem ist es auch nicht zumutbar, dass Menschen aus ihrem gewachsenen Umfeld an den Stadtrand hinausgedrängt werden.
Die Wiederfestsetzung der Wohnungsknappheit führt dazu, dass sich die Preise bei Neuvermietungen an den Mittelwert des Mietspiegels orientieren müssen. Es würde wieder der §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zur Mietpreisüberhöhung gelten. Zudem wäre die Zweckentfremdung von Wohnraum z. B. in Büronutzung oder für Ferienappartements verboten.
Unternehmen Sie diesen dringend notwendigen Schritt als mögliche Sofortmaßnahme hin zu einer Sicherung des sozialen Gefüges Berlins!
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