Ich zitiere eine Mitteilung der FAU Frankfurt a.M. vom 28.06.10 BAG kippt die Tarifeinheit Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren. Am 23. Juni stimmte der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dieser vom vierten Senat geänderten Rechtsauffassung [...]