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14. August 2011

London Riots: Leute plündern weil sie Sachen wollen. Es geht um Klasse nicht um Rasse

Die britischen Stadtteil-Aufstände haben soziale und politische Motive. Das Gerede von Rassismus und Rassenunruhen dient der Ablenkung.

Augenzeugen-Interview mit einem IWW-Genossen aus Hackney und Gedanken zur unvermeidlichen Rassismus-Debatte

Zu den Aufständen in London und anderen englischen Städten haben wir ein Interview übersetzt, das irische Genossen des Workers Solidarity Movement mit einem Londoner Wobbly geführt haben, der bei den Riots in Hackney von Beginn an vor Ort war (Hier die Quelle). Der Kollege ist bei den britischen Industrial Workers of the World aktiv sowie in Staddtteilprojekten im Londoner East End.

Er spricht sich vehement gegen die Deutung der Aufstände als Protest gegen Rassismus aus. Ebenfalls sehr lesenswert ist ein Email-Interview, das zwei weitere Londoner Wobblies mit den US-Magazin Counterpunch geführt haben (“London’s melted furnace”). Es harrt noch der Übersetzung.

Du bist rausgegangen um Dir die Riots anzugucken. Hattest Du keine Angst, zusammen geschlagen oder ausgeraubt zu werden? Wer die Schreckensbilder in den Medien sieht, würde das doch eigentlich erwarten…  Den gesamten Beitrag lesen »

23. Juli 2010

Textil-Discounter späht Vermögensverhältnisse aus

Niedriglohn-Kette KiK schmeißt Angestellte mit Schulden raus

Ein Sendung des ARD-Magazins “Panorama”  brachte erneut skandalöse Zustände im deutschen Niedriglohn-Sekter an die Öffentlichkeit. Anscheindend hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund 2009 – laut taz-Meldung -bereits wegen vergleichbarer Vorwürfe vergeblich gegen die Billig-Kette KiK ermittelt. Obwohl der Discounter allein in den Jahren 2008 und 2009 in mehr als 49.000 Fällen die Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter bei Creditreform abgefragt haben soll, habe die Staatsanwaltschaft damals aber nicht nachweisen können, dass dies mit der Absicht geschehen sei, den Betroffenen systematisch zu schaden. Den gesamten Beitrag lesen »

10. Juni 2010

Emmely + FAU – 2:0 für unabhängige Gewerkschaft und Basis-AktivistInnen

FAU darf sich wieder “Gewerkschaft” nennen / Kündigung der Kassiererin Emmely rechtswidrig

In Berlin sind heute die Korken von den Sektflaschen geknallt. Merkwürdigerweise sind am 10. Juni 2010 – völlig getrennt voneinander – zwei der spannendsten Ansätze von gewerkschaftlichem Widerstand in Deutschland vor Gericht verhandelt worden. In beiden Fällen war der Ausgang völlig ungewiss. Um so überraschender, dass die Gerichte ihre vorhergehenden Entscheidungen in beiden Fällen zurück genommen haben. Damit wurde den unabhängigen Basisbewegungen von ArbeiterInnen in Deutschland der Rücken gestärkt. Es hätte auch anders ausgehen können!

Die Mutter Courage der Niedriglohn-ArbeiterInnen?

Die Kassiererin Emmely war wegen angeblich falsch abgerechneter Pfandbons gekündigt worden – Wert: 1,30 EUR. In Wahrheit hatte die Geschäftsleitung ihrer Filliale versucht, ihr etwas anzuhängen, weil sie an einem Streik der Gewerkschaft ver.di teilgenommen hatte. Tausende von ArbeiterInnen und Betriebsräten kennen das – es brauchte mal eine, die endlich aufsteht, sich wehrt und das Ding auch mit Hartz IV und gegen miese Gerichtsentscheidungen durchzieht. Emmely war nicht allein. Um die streitbare wie sympathische Berlinerin hatte sich eine Berliner Solidaritäts-Gruppe gebildet, die Aktionen gegen ihren Arbeitgeber Kaiser’s (Tengelmann) durchführte. Diese Aktionen verbreiteten sich bundesweit. Zudem erhielt Emmely viel Post aus allen Teilen der Republik und besuchte Gruppen und Veranstaltungen in ganz Deutschland. Sie wurde zu einer Gallionsfigur für entrechtete NiedriglohnarbeiterInnen und scheute sich nicht diese Rolle selbstbewußt anzunehmen.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht ihre Kündigung für rechtswidrig erklärt. Wir wissen gar nicht wem wir mehr gratulieren sollen – Emmely für den Sieg oder dem “Hohen Gericht”, dafür dass es die Chance ausgelassen hat, die gesamte Richter-Zunft erneut bis auf die Knochen zu blamieren.

FAU gegen Babylon Kino

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24. September 2009

Bundesarbeitsgericht erlaubt Flashmobs im Arbeitskampf

Die ArbeiterInnen-Bewegung braucht zwar keine Absegnung durch Gerichte und Gesetze, um ihre Forderungen durchzusetzen. Schaden kann es jedoch nicht. Jetzt hat das deutsche Bundesarbeitsgericht die Aktionsform des Flashmobs offiziell für legal erklärt. Anlass boten Aktionen im Einzelhandel im Jahr 2007, die von der DGB-Gewerkschaft ver.di ausgingen.

Wir dokumentieren einen Artikel von Peter Nowak auf telepolis vom 23. September 2009: 

Nach dem Bundesarbeitsgericht sind Aufrufe zu Flashmobs erlaubt, auch wenn es dabei zu Störungen kommt. Den gesamten Beitrag lesen »

17. Juni 2009

Pilotabschluss im deutschen Einzelhandel: Neue Bescheidenheit

Vier Nullmonate und angeblich 3,5 Prozent mehr Gehalt. Tatsächlicher Einkommenszuwachs nur knapp über Teuerungsrate von 2008  von Jörn Boewe, erschienen in der Tageszeitung junge Welt, 12. Juni 2009

In der seit Anfang Mai laufenden Tarifrunde im Einzelhandel haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen auf einen Abschluß geeinigt. Wie beide Seiten am Donnerstag bekanntgaben, sollen die 440 000 Angestellten im Bundesland ab September 2009 zwei Prozent mehr Lohn und Gehalt bekommen. Eine weitere Anhebung um 1,5 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 150 Euro ist zum 1. September 2010 geplant. Weitere 150 Euro stehen den Beschäftigten für das Jahr 2011 im Rahmen eines separat vereinbarten Tarifvertrags als nicht tabellenwirksame, einmalige Vorsorgeleistung zu. Der Tarifabschluß tritt rückwirkend zum 1. Mai in Kraft und läuft über 24 Monate.

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