Einladung zur Filmvorführung: Kein Mensch ist illegal!


Film "Kein Mensch ist illegal"

Marktstand in Meiringen: Willkommen "Casa Alpina"!

Das Bleiberecht-Kollektiv Bern hat einen Marktstand in Meiringen am:

- 12. April 2011

- 18. Mai 2011

- 9. Juni 2011

 

Solidarität statt Ausgrenzung: Das Sachabgabezentrum Casa Alpina auf dem Brünig 

Das grosse Haus mit dem unschuldigen Namen «Casa Alpina» liegt direkt an der Hauptstrasse. Daneben die Bahnstation, ein Restaurant und ein grosser Parkplatz, von wo aus Postautos die Ausflügler Richtung Hasliberg bringen. Sonst nichts.

Die rund 60 abgewiesenen Asylsuchenden, die im Sachabgabezentrums auf dem Brünig leben, sind nicht willkommen. Die Behörden unternehmen alles, um ihnen das Leben in der Schweiz so schwer als möglich zu machen. Die diskriminierende Ausgrenzungslogik der Asyl- und Ausländer-gesetzgebung greift bei der Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende besonders tief.

Ausgrenzung und repressive Kontrollen

Zu dieser Ausgrenzungslogik gehört, dass die abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Bern in eines der drei Sachabgabezentren weit weg von der nächsten Stadt gesteckt werden: Neben dem auf dem Brünig gibt es zwei weitere in Aarwangen und Gampelen. Das Ziel ist die Isolierung. Achtzig Franken würde die Fahrt vom Brünig nach Bern und zurück kosten. Wer kann sich das schon leisten?

Dazu gehört, dass den BewohnerInnen kein Geld ausbezahlt wird: Ihnen werden bloss Nahrungsmittel abgegeben. Auf dem Brünig können sie zwei Mal wöchentlich für knapp zwanzig Franken Lebensmittel beziehen. BewohnerInnen berichten, dass ihnen dabei oft abgelaufene Lebensmittel angeboten werden. Das ist erniedrigend.

Dazu gehören auch die miserablen sanitären Einrichtungen: viel zu wenig Duschen und schmutzige Toiletten. Klopapier hat es nicht, es muss gekauft werden – vom Essensgeld. Die Zimmer sind klein und überbelegt. An Privatsphäre ist nicht zu denken.

Dazu gehört ebenfalls die Polizeiwillkür: Niemand weiss, wann die Polizei im Zentrum auftaucht, Kontrollen oder Razzien durchführt, jemanden verhaftet, wie am 14.12.2010 bei einer Grossrazzia. Ein Augenzeuge berichtet: "Um 08:00 Uhr morgens, die meisten Flüchtlinge haben noch geschlafen, ist die Spezialeinheit ins Zentrum eingedrungen. Die schwer bewaffneten Polizisten haben die schlafenden Männer aus den Betten getrieben, ihnen die Augen verbunden und sie geheissen sich im Korridor mit den Händen über dem Kopf auf den Boden zu legen. Geschlagene vier Stunden mussten sie mit verbundenen Augen und Hände über dem Kopf sitzen bleiben und durften weder Nahrung noch Wasser zu sich nehmen oder ihre Notdurft verrichten. Auf die grob durchgeführte Leibesvisite ist eine eingehende Durchsuchung der Zimmer gefolgt, während der die Männer mit verbundenen Augen auf dem Boden liegend sich noch immer nicht haben bewegen dürfen. Um ca. 15:00 Uhr ist die Spezialeinheit wieder abgezogen.“  Solche Praktiken greifen die menschliche Integrität an.

Ausserhalb des Zentrums riskieren die NothilfebezügerInnen Verzeigung und Busse wegen illegalem Aufenthalt. Bussgelder, die keiner bezahlen kann, die sich mit der Zeit summieren – und irgendwann in Haft umgewandelt werden.

Und dazu gehören auch die schikanösen Meldepflichten: Im Sachabgabezentrum Brünig müssen die BewohnerInnen jeden morgen auf einem Kontrollblatt unterschreiben, sonst verlieren sie den Anspruch auf Essensgeld und Schlafplatz. Diesen Sommer wollte die Zentrumsleitung gar einführen, dass abends ein zweites Mal unterschrieben werden muss. Gegen diesen Kontrollwahn haben sich die Bewohner jedoch erfolgreich gewehrt.

Geregelte «Illegalität»

An den Sachabgabezentren – oder Minimalzentren, wie sie in anderen Kantonen heissen – lässt sich zeigen, dass ein ganz neues Kontrollregime am Entstehen ist: eine Art geregelte «Illegalität». Die Betroffenen haben zwar keinen geregelten Aufenthalt, halten sich also laut Gesetz «illegal» in der Schweiz auf – und doch ist die staatliche Kontrolle und Überwachung umfassend. Dabei arbeiten die Zentrenbetreiber Hand in Hand mit Polizei und Behörden. Sie wissen genau, wer wann anwesend ist und leiten dies im Falle einer Anfrage der Polizei nur zu gerne weiter.

Der Widerspruch liegt darin, dass die Betroffenen aufgrund der Situation im Herkunftsland nicht zurückgewiesen werden können (z.B. wegen der prekären Sicherheitslage wie im Iran, im Irak oder in vielen afrikanischen Länder), ihnen hier aber das Recht nicht zugesprochen wird, arbeiten und in Würde leben zu können. Solche Widersprüche ziehen sich durch die gesamten ausländer-, asyl- und integrationspolitischen Regelungen durch.

 

Unsere Antwort: unbedingte Solidarität

 

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Gewerkschafter einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie die Juden holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Jude.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
  (Martin Niemöller, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus)

 

Dieser Text wurde durch den Pfarrer Martin Niemöller bekannt. Er wurde 1937 von den Nazis ins Lager in Sachsenhausen interniert, später, 1941, ins Lager von Dachau. Er wurde mit dem Ende des Naziregimes 1945 befreit. Dieses Gedicht verweist auf eine dunkle und tragische Zeit der Geschichte, unterschiedlich zur heutigen Zeit.

Trotzdem besitzt das Gedicht Aktualität: Wer schweigt, wer die Augen und Ohren verschliesst vor der brutalen Verletzung von Rechten an Menschen – und besonders der sogenannten „Ausländer_innen“: der Migrant_innen, mit oder ohne Papiere und ihren in der Schweiz geborenen Kinder –, der verzichtet auf die Verteidigung von demokratischen und sozialen Rechten aller Menschen.

 

Solidaritätsarbeit und der Versuch, eine breit abgestützte Basisbewegung gegen das Nothilferegime aufzubauen, ist unter diesen Umständen nicht einfach. Aber gerade weil die Umstände schwierig sind, ist diese Arbeit an der Basis wichtig und entscheidend: Denn gegen Diskriminierung und Ausgrenzung ist das Prinzip der Solidarität unsere notwendige und kraftvolle Antwort.



Papierlosenzeitung 2/2011

Die neue Papierlosenzeitung ist erschienen.


Papierlosenzeitung


Erfolgreiche Protestkundgebung vor dem Regionalgefängnis Bern gegen Ausschaffung von schwangeren Frauen

 

Die beiden schwangeren Frauen, die Anfang letzter Woche in Ausschaffungshaft genommen wurden, sind frei gelassen worden. Jedoch droht ihnen Ende dieses Monat eine Zwangsausschaffung mit einem Sonderflug nach Kamerun.

Heute Vormittag haben 60 bis 80 Personen vor dem Regionalgefängnis Bern gegen die drohende Zwangsausschaffung von zwei schwangeren Frauen protestiert. Zahlreiche Organisationen haben diese Kundgebung unterstützt und Stellung bezogen. Eine Auflistung der unterstützenden Organisationen und die abgehaltenen Redebeiträge finden Sie im Anhang.

Marie-Helene E. (5. Schwangerschaftsmonat) und Aimé-Mireille D. (6. Schwangerschaftsmonat) – beide abgewiesene Asylsuchende aus Kamerun – waren über eine Woche lang im Regionalgefängnis Bern in Ausschaffungshaft. Gestern Dienstag wurden sie von der Polizei nach Zürich an den Flughafen gebracht, damit sie ihre sogenannte „freiwillige“ Rückkehr antreten sollten. Die beiden Frauen haben sich gegen diesen ersten Ausschaffungsversuch erfolgreich gewehrt, obwohl sie von den Behörden massiv unter Druck gesetzt wurden. Man setzte sie allerdings darüber in Kenntnis, dass noch innerhalb dieses Monates eine Zwangsausschaffung mit Sonderflug nach Kamerun ansteht. 

Nach diesem ersten missglückten Ausschaffungsversuch wurden die zwei Frauen gestern Abend nach Bern zurückgebracht und vorübergehend frei gelassen. 

Den zwei schwangeren Frauen droht nun eine Zwangsausschaffung. Die Ausschaffung mit Zwangsmassnahmen bedeutet eine vollumfängliche Fesselung und eine Sichtverwehrung durch einen Helm, der Ähnlichkeiten mit einem Maulkorb aufweist. Erwiesenermassen führen die Umstände einer Zwangsausschaffung zu hohen Stresszuständen und psychischen sowie physischen Belastungen. Dies ist ein unzumutbares Risiko für die Gesundheit von Mutter und Kind!

Weitere Frauen aus Kamerun befinden sich in verschiedenen Gefängnissen in der ganzen Schweiz in Ausschaffungshaft. Damit erhärtet sich der Verdacht auf einen bevorstehenden Sonderflug durch den Frauen aus der ganzen Schweiz zur Rückkehr nach Kamerun gezwungen werden. 

Mit der Inhaftierung und der Ausschaffung von schwangeren Frauen erreicht die Schweizerische Asylpraxis einen weiteren Höhepunkt an Skrupellosigkeit und an Menschenverachtung. Die Bleiberecht-Kollektive verurteilen diese Praxis! 

Wir sagen NEIN zu Ausschaffungen von schwangeren Frauen! Wir sagen NEIN zu ALLEN Ausschaffungen!

 

Medienmitteilung zur Protestkundgebung vom 17.11.2010 und Solidaritätskundgebungen

 

Presse:


Fotos von der Protestkundgebung

Protestkundgebung Bild 1
Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen



Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen
Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen
Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen
Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen
Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen
Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen


Stellungnahme der Bleiberecht-Kollektive Schweiz anlässlich der Protestkundgebung vom 17.11.2010 vor dem Regionalgefängnis Bern


Nein zur Zwangsausschaffung von schwangeren Frauen!

 

Marie-Helene E. (5. Schwangerschaftsmonat) und Aimé-Mireille D. (6. Schwangerschaftsmonat) – beide abgewiesene Asylsuchende aus Kamerun – waren über eine Woche lang im Regionalgefängnis Bern in Ausschaffungshaft. Gestern Dienstag wurden sie von der Polizei nach Zürich an den Flughafen gebracht, damit sie ihre sogenannte „freiwillige“ Rückkehr antreten sollten. Die beiden Frauen haben sich gegen diesem ersten Ausschaffungsversuch erfolgreich gewehrt, obwohl sie von den Behörden massiv unter Druck gesetzt wurden. Sie wurden allerdings darüber in Kenntnis gesetzt, dass noch innerhalb dieses Monates eine Zwangsausschaffung mit Sonderflug nach Kamerun ansteht.

Nach dem missglückten Ausschaffungsversuch wurden die zwei Frauen gestern Abend nach Bern zurückgebracht, wo sie seit gestern Abend frei sind.

 

Den zwei schwangeren Frauen droht nun eine Zwangsausschaffung. Die Ausschaffung mit Zwangsmassnahmen bedeutet eine vollumfängliche Fesselung und eine Sichtverwehrung durch einen Helm, der Ähnlichkeiten mit einem Maulkorb aufweist. Erwiesenermassen führen die Umstände einer Zwangsausschaffung zu hohen Stresszuständen und psychischen sowie physischen Belastungen. Dies ist ein unzumutbares Risiko für die Gesundheit von Mutter und Kind!

 

Weitere Frauen aus Kamerun befinden sich in verschiedenen Gefängnissen in der ganzen Schweiz in Ausschaffungshaft. Damit erhärtet sich der Verdacht auf einen bevorstehenden Sonderflug durch den Frauen aus der ganzen Schweiz zur Rückkehr nach Kamerun gezwungen werden.

 

Mit der Inhaftierung und der Ausschaffung von schwangeren Frauen erreicht die Schweizerische Asylpraxis einen weiteren Höhepunkt an Skrupellosigkeit und an Menschenverachtung. Die Bleiberecht-Kollektive verurteilen diese Praxis!

Wir sagen NEIN zu Ausschaffungen von schwangeren Frauen! Wir sagen NEIN zu ALLEN Ausschaffungen!

 

Flyer_Protestkundgebung zur Ausschaffung von schwangeren Frauen

Protestkundgebung gegen die Ausschaffung von schwangeren Frauen!


Mittwoch, 17.11. 2010, 11:00 Uhr, 
vor dem Regionalgefängnis Bern 

Wir rufen alle schwangeren und solidarisch schwangeren Frauen und Männer, welche die menschenverachtende Asylpraxis und AusländerInnenpolitik verurteilen, dazu auf, an der Protestkundgebung teilzunehmen. Nehmt bitte ein Kissen oder Stoff etc. mit, um symbolisch eine Schwangerschaft darzustellen. Eure Bäuche könnt ihr dann mit gelbem Klebeband "AUSGESCHAFFT" einwickeln.

Marie-Helene E. (5. Schwangerschaftsmonat) und Aimé-Mireille D. (6. Schwangerschaftsmonat) – beide aus Kamerun – sind seit vergangener Woche im Berner Regionalgefängnis in Ausschaffungshaft. Sie sollen in diesen Tagen ausgeschafft werden!
Sollten die zwei abgewiesenen asylsuchenden Frauen aufgrund ihrer persönlichen Situation die Schweiz nicht freiwillig verlassen wollen, drohen ihnen Zwangsmassnahmen zur endgültigen Durchsetzung ihrer Rückschaffung. Bis dahin sitzen sie in Ausschaffungshaft, in der sie unter erheblichem psychischem und physischem Druck zur „freiwilligen Ausreise“ gedrängt werden und unter den Haftbedingungen leiden. Dies ist ein unzumutbares Risiko für Mutter und Kind.
Mit der Ausschaffungshaft und den Ausschaffungen von Frauen, die im sechsten Monat schwanger sind, erreicht die schweizerische Asylpraxis und AusländerInnenpolitik einen weiteren Höhepunkt an Skrupellosigkeit und an Menschenverachtung. Das Bleiberecht-Kollektiv verurteilt diese Praxis! Wir sagen NEIN zu Ausschaffungen von schwangeren Frauen! Wir sagen NEIN zu ALLEN Ausschaffungen!

 

Zur Zeit befinden sich in der ganzen Schweiz mehrere Frauen aus Kamerun in Ausschaffungshaft. Auch das Bleiberecht-Kollektiv Lausanne ruft deshalb für den kommenden Mittwoch um 12 Uhr zu einer Platzkundgebung vor dem Regierungsgebäude in Lausanne auf.

*Diese Kundgebung wird durch folgende Organisationen unterstützt (Stand 16.11.2010):

Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Augenauf Bern, BastA! (Mitglied der Grünen Partei Schweiz), Bleiberecht Kollektive Bern, Lausanne, Basel, Fribourg, Zürich, cfd – die feministische Friedensorganisation, Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz, Föderation Irakische Flüchtlinge Schweiz, Frauenhaus Biel, Grüne Kanton Bern,  Junge Alternative JA!, Junge Grüne Bern, Karakök Autonome, Marche mondiale des femmes Schweiz, Regionalkomitee 2xNein zu Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag Bern und Basel, Solifonds, Solidarité Sans Frontières, Solidaritätsnetz für Menschen ohne geregelten Aufenthalt Basel, Solidaritätsnetz Sans-Papiers Bern, Solidaritätsnetz Zürich, Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich SPAZ, Unia Schweiz Bereich Migration, Unia Schweiz IG Frau, Union der ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt, Verein für die Rechte illegalisierter Kinder, vpod Frauenkomission.


Bleiberecht - Veranstaltung: Nothilfe - zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben!

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 19:30 Uhr
Rössli, Reitschule
Neubrückstrasse 8
3000 Bern

Das Kollektiv "Bleiberecht für Alle" informiert über die kantonale Nothilfepraxis und betroffene Menschen erzählen von ihrem Leben und ihren Erfahrungen in den Nothilfezentren im Kanton Bern.

Diese Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Willkommen Im Paradies" statt. Weitere Infos über den Veranstaltungszyklus zur schweizer Migrationspolitik, siehe Willkommen im Paradies.


Solidaritätskundgebung 11.9.2010, 17:00 Uhr


STOPP AUSSCHAFFUNGEN –

BLEIBERECHT FÜR ALLE!


Vergangenen Sonntag sollte N., Mitglied des Bleiberecht Kollektivs Bern, nach Kongo Kinshasa ausgeschafft werden. So zumindest die Absichten der schweizerischen Migrationsbehörden. Die Pläne der Behörden wurden jedoch durch das Eingreifen des Bleiberecht Kollektivs durchkreuzt. Unserem Kollektiv gelang es den Wagen des Securitas Unternehmens, in dem N. vom Regionalgefängnis Bern zum Flughafen Zürich transportiert werden sollte, zu blockieren. Bleiberecht Bern wertet die Aktion als einen Erfolg gegen die menschenunwürdige Praxis der Ausschaffung und ruft dazu auf, den unmenschlichen Ausschaffungsverfahren mit zivilem Ungehorsam entgegen zu treten. Einem zweiten Mitglied des Bleiberecht Kollektivs Bern droht die baldige Ausschaffung nach Afghanistan. N. wurde gestern vorübergehend aus der Haft entlassen, während zwei weitere Kongolesinnen immer noch im Regionalgefängnis Bern auf ihre drohende Ausschaffung warten. Ausschaffungen bedeuten für die betroffenen Menschen eine enorme psychische und physische Belastung. Unter Androhung von Beugehaft und Zwangsausschaffungen, welche sogar zum Tode führen können, wird von behördlicher Seite massiver Druck auf die Betroffenen ausgeübt.

Die Behörden rechtfertigen die Ausschaffungen mit der „sicheren“ Situation in den jeweiligen Ländern für die Auszuschaffenden. Dabei wird von „Save Countries“ gesprochen. Krieg, Vergewaltigungen und Verschleppungen in diesen Ländern gehören jedoch zur Tagesordnung. Dies spiegelt sich auch in den Reiseempfehlungen zum Beispiel zu Afghanistan des EDA wieder :

„Im ganzen Land besteht das Risiko von Terroranschlägen, Entführungen, Raubüberfällen, Landminen und Blindgängern. In verschiedenen Landesteilen bekämpfen ausländische und afghanische Truppen Verbände der Taliban“.

In der aktuellen Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe werden diese Einschätzungen bestätigt:

 „Für die meisten Menschen in Afghanistan hat sich weder die Sicherheitslage noch der Zugang zu Arbeit, Gesundheit und Bildung wesentlich verbessert“.

Auch die Kongolesinnen erwarten laut Schweizerischer Flüchtlingshilfe in der D.R. Kongo katastrophale Lebensbedingungen. In Teilgebieten des Kongos sei die Lage für Frauen prekär:

„In ländlichen Gebieten überfallen regelmässig Bewaffnete Dörfer und verschleppen dabei Frauen und Mädchen, die in den Milizen-Lagern oft über Tage und Wochen grausam vergewaltigt und mit Gegenständen im Genitalbereich verletzt werden. Gleichzeitig müssen Mädchen und Frauen stets damit rechnen, bei der Feldarbeit vergewaltigt zu werden.(...) Täter gehen in den meisten Fällen straffrei aus.“

Unabhängig von der Situation in den jeweiligen Herkunftsländern, kritisiert Bleiberecht Bern die  schweizerische Ausschaffungspraxis als menschenverachtend. Die Ausschaffungspraxis ist eine der extremsten Formen von staatlicher Gewalt. Die Furcht, ausgeschafft zu werden, prägt den Alltag der Sans-Papiers. Die schweizerische Migrationspolitik treibt Menschen in die Illegalität. Sans-Papiers in den Nothilfe- und Durchgangszentren führen jahrelang eine unmenschliche Existenz ausserhalb der Gesellschaft, ohne Arbeitsbewilligung, ohne Bildungsmöglichkeiten, ohne Krankenversicherung. Sie haben keine Perspektive, um ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihr Leben frei zu gestalten. Der illegale Aufenthaltsstatus verhindert, dass die Sans-Papiers ihre Menschenrechte wahrnehmen können und setzt sie dadurch der Behördenwillkür aus. Nur eine kollektive Regularisierung ermöglicht, den Sans-Papiers ein menschenwürdiges Leben ohne ständige Furcht vor behördlicher Repression. Das Bleiberecht Kollektiv Bern fordert daher nicht nur einen sofortigen Stopp aller Ausschaffungen, sondern auch eine kollektive Regularisierung aller Sans-Papiers in der Schweiz!

Bleiberecht Bern blockiert Ausschaffung – Aufruf zu Solidaritätskundgebung

Vergangenen Sonntag sollte N., Mitglied des Bleiberecht Kollektivs Bern, nach Kongo Kinshasa ausgeschafft werden. So zumindest die Absichten der schweizerischen Migrationsbehörden. Die Pläne der Behörden wurden jedoch durch das Eingreifen des Bleiberecht Kollektivs durchkreuzt. Unserem Kollektiv gelang es den Wagen des Securitas Unternehmens, in dem N. vom Regionalgefängnis Bern zum Flughafen Zürich transportiert werden sollte, zu blockieren. Bleiberecht Bern wertet die Aktion als einen Erfolg gegen die menschenunwürdige Praxis der Ausschaffung und ruft dazu auf, den unmenschlichen Ausschaffungsverfahren mit zivilem Ungehorsam entgegen zu treten. Einem zweiten Mitglied des Bleiberecht Kollektivs Bern droht die baldige Ausschaffung nach Afghanistan. Neben N. warten zwei weitere Kongolesinnen im Regionalgefängnis Bern auf ihre drohende Ausschaffung.
Diese Umstände veranlassen das Bleiberecht Kollektiv zu einer spontanen Protestkundgebung am kommenden Samstag 11.9.2010, um 17 Uhr vor dem Regionalgefängnis Bern aufzurufen.
Die schweizerische Migrationspolitik treibt Menschen in die Illegalität. Sans-Papiers in den Nothilfe- und Durchgangszentren führen jahrelang eine unmenschliche Existenz ausserhalb der Gesellschaft, ohne Arbeitsbewilligung, ohne Bildungsmöglichkeiten, ohne Krankenversicherung. Sie haben keine Perspektive, um ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihr Leben frei zu gestalten. Nur eine kollektive Regularisierung ermöglicht, den Sans- Papiers ein menschenwürdiges Leben ohne ständige Furcht vor behördlicher Repression. Das Bleiberecht Kollektiv Bern fordert daher nicht nur einen sofortigen Stopp aller Ausschaffungen, sondern auch eine kollektive Regularisierung aller Sans-Papiers in der Schweiz!



Frauenhandel in der Schweiz - wie sieht der Opfer-Schutz aus?

Donnerstag, 9. September 2010, 19.00 Uhr
Frauenraum, Reitschule
Neubrückstrasse 8
3000 Bern
 
Betroffene von Frauenhandel sind ihren Peinigern oft schutzlos ausgeliefert. Bei einer Anzeige, haben sie über ein mögliches Verfahren hinaus keinen Schutz.
Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um mit rechtlichen Schritten gegen ihre Zuhälter vorzugehen, Härtefallgesuche zu stellen oder Opferhilfe in Anspruch zu nehmen?
Doro Winkler, Öffentlichkeitsbeauftragte der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, spricht über die aktuelle Situation, die Rechtslage, die Rolle der Schweiz, der EU und der Gesellschaft, über die Grenzen ihrer eigenen Arbeit, die Vorgehensweise bei der Ausschaffung betroffener Frauen und über die Situation von Frauen ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Wir zeigen den Film « Ketten im Kopf- Frauenhandel von Osteuropa in die Schweiz» (DOK), anschliessend informiert Doro Winkler und beantwortet Fragen zum Thema.

Eine Veranstaltung des Bleiberecht-Kollektivs Bern


NigeranerInnen in der Schweiz - wie weiter?

Kurz nach dem Tod eines Nigerianers bei einer versuchten Zwangsausschaffung im März, lancierte der Chef des Bundesamtes für Migration eine rassistische Kampagne gegen NigeranerInnen, indem er behauptete, (fast) alle seien kriminell. Damit wird zum Einen vom brutalen Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden abgelenkt und zum Anderen werden Vorurteile aufgebaut und systematisch zementiert. Interessante und wichtige Fragen bleiben dabei auf der Strecke: Wieso kommen NigerianerInnen in die Schweiz? Wie leben sie hier? Welche Probleme und Vorurteile belasten die Beziehungen zwischen Nigeria und der Schweiz und wie sieht die Zukunft aus?

Die Informationsveranstaltung will versuchen diese Fragen zu diskutieren und andere Sichtweisen auf die Ereignisse der vergangenen Wochen zu geben.

Die Gäste sind Alexandra Geiser von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH und Celeste Ugochukwu, Jurist und Präsdident der Nigerian Diaspora Organisation, sowie des nigerianisch-schweizerischen Wirtschaftsforums.

Die Veranstaltung findet am Freitag, 4. Juni 2010, 19 Uhr im Aki, Alpeneggstrasse 3012 Bern, statt.
(Lageplan siehe pdf).

Flyer




BR_Veranstaltung

Die Pizzas von Molino

Rassendiskriminierung mit Nachgeschmack

Das Restaurant Molino ist Teil einer Kette italienischer Restaurants in der ganzen Schweiz. Diese Kette ist landesweit im Besitz von 17 Molino-Restaurants und gehört der Investmentgesellschaft Athris Holding AG (ex-Jelmoli AG).
Das Menu, welches sie uns – ihren Angestellten – aufgetischt hat, ist uns im Hals stecken geblieben:

Zur Vorspeise

Ein Konzept «100% Italiener»


Zum Hauptgang

Die Entlassung von 11 tadellosen Mitarbeitern in Fribourg


Zum Dessert

Die Entlassungen werden durch die 'falsche' Nationalität der Arbeiter gerechtfertigt.


Das ist das neue Rezept des Molino: Die Angestellten werden hier nach ihrer geographischen Herkunft aussortiert. Wer kein Italiener ist, wird entlassen!

Die Molino AG verletzt so zugleich die Gesetze, welche die Arbeitnehmer schützen, als auch die Rassismusstrafnorm, welche die Rassendiskriminierung verbietet.

Das entlassene Arbeiterkollektiv in Friburg hat nach ihrer Entlassung eine Medienmitteilung geschrieben. Am 12. Februar fanden in den Städten Fribourg, Bern, Genf und Zürich Protestaktionen gegen die Entlassungspolitik von Molino statt.

Wir verurteilen die Politik der Rassendiskriminierung des Restaurants Molino AG gegen seine Angestellten. Das molino ist eine italienische Restaurantkette in Fribourg und in der ganzen Schweiz. Sie besitzt 17 Restaurants in der ganzen Schweiz und gehört der Investmentgesellschaft Athris Holding AG (ehemalige Jelmoli AG) an. Das Menu, welches uns - ihren Angestellten - aufgetischt hat, ist uns im Hals steckengeblieben: Die Leitung von Molino AG hat vor etwas mehr als einem Jahr entschieden, nur noch Personal mit italienischer Nationalität anzustellen. In ihrer Filiale in Fribourg hat sie nach und nach alle Angestellten entlassen, angefangen bei denen, die aus aussereuropäischen Ländern stammen. Elf Arbeiter sind aufgrund ihrer Herkunft innerhalb eines Jahres entlassen worden. Zehn kommen aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union. Einige arbeiteten seit mehr als zehn Jahren bei Molino, ohne ihre Überstunden zu zählen. Sie sind durch Arbeiter ersetzt worden, die frisch aus Italien rekrutiert wurden. Diese Politik der Auswahl der Angestellten nach ihrer Herkunft wird von Molino AG öffentlich propagiert und in der ganzen Schweiz praktiziert (ähnliche Fälle sind in Bern bekannt). Damit verletzt die Leitung wissentlich die Gesetze zum Schutz der ArbeiterInnen sowie das Verfassungsprinzip gegen die Diskriminierung, welches im Art. 8, Abs. 2 der Bundesverfassung verankert ist.
Wir, die aufgrund unserer Herkunft durch dieses Unternehmen entlassenen Arbeiter, sind der Überzeugung, dass diese Politik inakzeptabel ist. Die Molino AG hat unsere Würde mit den Füssen getreten. Und ihre Politik kann nur katastrophale soziale Folgen mit sich ziehen.
Wir verurteilen dieses Unternehmen öffentlich mit einer Aktion am Freitag, den 12. Februar 2010 um 12 Uhr vor dem Molino in Fribourg. Diese Aktion wird in anderen Kantonen (Genf, Bern, Zürich) unterstützt. Wir zeigen die Molino AG der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus an und fordern, dass sie mit ihrer Diskriminierungspolitik aufhört und die betroffenen Arbeiter entschädigt.
Das entlassene Arbeiterkollektiv des Molino








Immer noch da, immer noch ausgegrenzt

Platzaktion Bleiberecht Zürich

Filme zur Bleiberechtkampagne

mit anschliessender Diskussion mit VertreterInnen der verschiedenen Bleiberechtskollektiven der Schweiz


Bleiberechtsdemonstration Zürich



  Donnerstag 10. Dezember 2009

(Tag der Menschenrechte)

20 Uhr, Kino Reitschule, Bern



Die Bleiberechtskampagne - Widerstand gegen die schweizerische Migrationspolitik (Dokumentarfilm, 19min, Schweiz 2009)

Bleiberecht jetzt! - Die Besetzung der Predigerkirche Zürich im Winter 2008/2009 (Dokumentarfilm, 30min, Schweiz 2009

Anschliessend an die beiden Filme: Diskussion über die heutige Situation der Bleiberechtskampagne mit VertreterInnen aus verschiedenen Bleiberechtskollektive der Schweiz.

Im Januar 2007 trat das verschärfte Asyl- und Ausländerrecht in Kraft. Die Neuerungen bedeuten eine weitere Verschlechterung der Lebensbedingungen von Sans-Papiers und Flüchtlingen. Dagegen begannen sich die betroffenen MigrantInnen und solidarische UnterstützerInnen zu wehren. So wurde kurz vor Weihnachten 2007 die Bleiberechtskampagne mit einer symbolischen Besetzung des Grossmünsters in Zürich eröffnet. In Folge entstanden in verschiedenen Städten Bleiberechtskollektve, die mit Protestaktionenn auf die Situation aufmerksam machten und für eine andere Migrationspolitik kämpfen.

Der Film "Die Bleiberechtskampagne" porträtiert sechs verschiedene Aktionen der Bleiberechtskollektive in Zürich und Bern im Zeitraum von Dezember 2007 bis Frühling 2009.
"Bleiberecht jetzt" dokumentiert die Besetzung der Predigerkirche in Zürich vom 19. Dezember 2008 bis am 7. Januar 2009.

Die anschliessende Diskussion soll Einblick in die heutige Situation der Bleiberechtskampagne geben und einen Ausblick auf weitere Formen und Möglichkeiten gegen die heutige Migrationspolitik generieren.